Aufgaben der Notarkammer

Aufgaben

Die Notarkammer Thüringen tritt für das Ansehen ihrer Mitglieder ein und fördert die Pflege des Notariatsrechts und notarspezifischer Rechtsgebiete.

Zu den Aufgaben der Notarkammer Thüringen gehören weiter die Abgabe von Stellungnahmen bei der Bestellung von Notaren und Notarassessoren, die Beratung und Belehrung der Notare in dienst- und standesrechtlichen Fragen sowie Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben in Rechtsgebieten mit notariellem Bezug.

Die Notarkammer Thüringen steht in ständigem Kontakt zu den Ministerien, Gerichten und Behörden, um eine reibungslose Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen mit den Notaren zu fördern.

Bearbeitung von Beschwerden

Darüber hinaus unterstützt die Notarkammer die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit.

Sie ist zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden, die bezüglich des Verhaltens einzelner Notare schriftlich bei der Notarkammer Thüringen eingelegt werden können, und überprüft in diesem Rahmen die Einhaltung der Dienstpflichten. Für die Arbeit der Notare hat die Notarkammer Thüringen Richtlinien aufgestellt.

Dagegen sind für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Beschwerden gegen Kostenrechnungen ausschließlich die Gerichte zuständig. Auch die Empfehlung einzelner Mitglieder durch die Notarkammer Thüringen ist nicht möglich.

Fort- und Ausbildung

Die Notarkammer Thüringen ist für die Fortbildung der Notare und die Ausbildung des notariellen Nachwuchses verantwortlich.

Sie organisiert regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für die Notare, Notarassessoren und Notarangestellten und informiert in Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Der Aufgabe der Fortbildung dient auch die in Zusammenarbeit mit den anderen Notarkammern der neuen Bundesländer sowie der Ländernotarkasse herausgegebene Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis (NotBZ).

Fachliche Unterstützung

Zur fachlichen Unterstützung der Notare, etwa bei komplizierten Fragen des internationalen Rechtsverkehrs, unterhält die Notarkammer Thüringen gemeinsam mit anderen Notarkammern das Deutsche Notarinstitut.

Bundesnotarkammer und Ländernotarkasse

Die 21 Notarkammern im Bundesgebiet sind in der Bundesnotarkammer zusammengeschlossen.

Bestimmte Aufgaben im Bereich der beruflichen Selbstverwaltung, wie beispielsweise der Abschluss der für jeden Notar gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, werden von der Ländernotarkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, in Leipzig wahrgenommen.

Downloads