Notarkammer
Die Notarkammer Thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Gesamtheit der in ihr zusammengeschlossenen Notare im Freistaat Thüringen.
Am 29.09.1990 fand auf der Grundlage der Verordnung über die Tätigkeit der Notare in eigener Praxis vom 20.06.1990 die Gründungsversammlung der Notarkammer Thüringen statt. Zum ersten Präsidenten wurde Justizrat Hans-Georg Schmidt gewählt (zu einem geschichtlichen Kurzbeitrag über das Notariat in Thüringen).