Kammer

Notarkammer

Die Notarkammer Thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Gesamtheit der in ihr zusammengeschlossenen Notare im Freistaat Thüringen.

Am 29.09.1990 fand auf der Grundlage der Verordnung über die Tätigkeit der Notare in eigener Praxis vom 20.06.1990 die Gründungsversammlung der Notarkammer Thüringen statt. Zum ersten Präsidenten wurde Justizrat Hans-Georg Schmidt gewählt (zu einem geschichtlichen Kurzbeitrag über das Notariat in Thüringen).

Themen

Zu den folgenden Themen stellen wir weitere Informationen zur Verfügung:

Personen

Personen

Die laufenden Geschäfte der Notarkammer Thüringen werden vom Vorstand geleitet. Er wird unterstützt durch die Geschäftsführung und die Geschäftsstelle.

Aufgaben der Notarkammer

Aufgaben

Die Notarkammer Thüringen tritt für das Ansehen ihrer Mitglieder ein und fördert die Pflege des Notariatsrechts und notarspezifischer Rechtsgebiete.

Thüringer Notarbund

Notarbund

Der Thüringer Notarbund pflegt eine intensive Zusammenarbeit mit den anderen Vereinen des hauptberuflichen Notariats und ist Mitglied des Deutschen Notarvereins.

Presse

Presse

Aktuelle Pressemeldungen der Notarkammer Thüringen finden Sie hier. Die Notarkammer ist Mitglied im Medienverbund der Notarkammern.