Notare und Notarinnen in Thüringen

Notariat

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber ist der Garant dafür, dass der Notar jedem Bürger sein Recht gleichermaßen sichert. Dabei obliegt dem Notar insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter.

Qualifikation

Um dieser verantwortungsvollen Stellung gerecht werden zu können, werden grundsätzlich nur sehr qualifizierte Juristen zu Notaren ernannt. Nach Abschluß eines juristischen Studiums an der Universität und zwei juristischen Staatsexamina folgt eine weitere Vorbereitungszeit als Notarassessor von etwa drei Jahren. Erst nach Ableistung dieser weiteren Vorbereitungszeit kann die Bestellung zum Notar durch den Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erfolgen.

Der Notar übt sein Amt in Thüringen - wie auch in den anderen vier neuen und etlichen alten Bundesländern - hauptberuflich aus.

Fortbildung

Trotz der langwierigen und intensiven Ausbildung ist der Notar per Gesetz verpflichtet, sich weiterhin regelmäßig fortzubilden, um den hohen Anforderungen an die notarielle Tätigkeit gerecht werden zu können. Über diese regelmäßigen Fortbildungen erhält der Notar stets aktuell Kenntnis von den neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die für die Betreuung der Klienten unerlässlich ist.

Verschwiegenheit

Der Notar ist Vertrauensperson der Beteiligten. Er unterliegt deshalb einer umfassenden Verschwiegenheitsverpflichtung. Dem Notar können und sollten Sie deshalb auch vertrauliche Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenbaren, denn nur so können die Interessen der Beteiligten bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigt werden.

Haftung und Dienstaufsicht

Für die sorgfältige und pflichtgemäße Wahrnehmung seines Amtes haftet der Notar persönlich. Im Hinblick darauf unterliegt er einer Dienstaufsicht, die in Teilbereichen von der Notarkammer wahrgenommen wird. Im übrigen wird die Dienstaufsicht vom Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts, vom Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts und vom Thüringer Justizministerium ausgeübt.

Bürgernahe Versorgung

Da Notare die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen sicherstellen, sind sie auch an Orten zu finden, an denen es sonst keine Gerichte, Ämter und Behörden gibt. Der Staat sorgt bei der Ernennung von Notaren für eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung.

Der Bürger kann den Notar seines Vertrauens frei wählen. Dagegen darf der Notar grundsätzlich nur innerhalb des ihm zugewiesenen Amtsbereichs beurkunden.