Direkt zum Hauptmenü , zum Inhaltsbereich .
Regierungsstraße 28 , 99084 Erfurt | Tel. 0361 55504-0 | Fax 0361 55504-44
Sie sind hier: Startseite > Tätigkeitsbereiche > Testament & Erbvertrag
Schätzungen zufolge werden in den nächsten 10 Jahren Immobilien und Geldvermögen im Wert von ca. 2 Billionen Euro vererbt. Wie oft dabei um den Nachlass gestritten wird und letztlich Gerichte entscheiden müssen, kann derzeit nicht vorausgesagt werden. Deswegen sollte jeder seinen Nachlass zu Lebzeiten regeln, um Streit zwischen den Erben zu vermeiden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält zwar Regelungen zur
gesetzlichen Erbfolge. Entspricht diese aber nicht den individuellen
Vorstellungen, kann jeder durch eine letztwillige Verfügung (Testament
und Erbvertrag) die gesetzliche Erbfolge ausschließen und frei
entscheiden, wem sein Vermögen nach seinem Tod zufallen soll.
Die am weitesten verbreitete Form einer solchen
letztwilligen Verfügung ist das Testament, dass der Erblasser
jederzeit beliebig ganz oder in Teilen aufheben oder abändern
kann. Daneben gibt es für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten.
Der typische Fall ist das sogenannte Berliner Testament. Durch ein
solches gemeinschaftliches Testament können im Gegensatz zum
Einzeltestament Bindungswirkungen zwischen den Beteiligten ausgelöst
werden.
Alternativ können Erblasser mit den künftigen Erben einen Erbvertrag abschließen, in dem die Erbfolge verbindlich festgelegt und grundsätzlich nicht mehr einseitig geändert werden kann. Besonders häufig finden Erbverträge bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften Anwendung, da ein gemeinschaftliches Testament hier nicht zulässig ist. Für den Erbvertrag ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben.
Jedes Testament kann in privatschriftlicher Form errichtet werden. Es muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein und soll den Ort und das Datum der Errichtung enthalten.
Die notarielle Beurkundung ist aber auch hier zu empfehlen, weil sie zahlreiche Vorteile aufweist:
Inhaltlich kann ein Testament oder Erbvertrag die verschiedensten Regelungen enthalten:
Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich stets nach dem Reinvermögen des Erblassers. Die Höhe der Kosten wird dabei häufig überschätzt: Beträgt etwa das Vermögen des Erblassers nach Abzug der Schulden 50.000 Euro, so kostet ein Einzeltestament in den neuen Bundesländern einschließlich Mehrwertsteuer 138,00 Euro. Bei einem gemeinschaftlichen Testament betragen die Notargebühren 276,00 Euro.
Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen, so
ist die Errichtung eines Testaments oder ein Erbvertrag notwendig.
Bei vermögenden Ehepaaren ohne Kinder oder mit Kindern aus verschiedenen
Ehen und bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften besteht ein besonders
dringender Bedarf für die Errichtung eines Testamentes oder eines
Erbvertrages, weil die gesetzliche Erbfolge hier häufig nicht
den Wünschen der Beteiligten entspricht. Die Testamentserrichtung
sollte nicht auf den Lebensabend oder Krankheitsfall verschoben werden;
gerade bei jungen Familien ist der Absicherungsbedarf für den
Todesfall besonders hoch. Nehmen Sie die Beratung eines Notars in
Anspruch und lassen Sie Ihr Testament notariell beurkunden - dies
ist der sicherste und kostengünstigste Weg, um Ihre individuellen
erbrechtlichen Vorstellungen in die Tat umzusetzen.