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Der Notar und seine Mitarbeiter

Im folgenden finden Sie nähere Informationen zu 


sowie


Der Notar

1. Aufgaben des Notars

Die Aufgaben des Notars sind in § 14 Abs. 1 BNotO kurz und prägnant umschrieben. Er ist unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Als solcher betreut er die Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er entwirft Verträge und Satzungen, berät und belehrt die Beteiligten über die damit verbundenen Folgen und zeigt alternative Handlungsmöglichkeiten auf. Er hat darauf hinzuwirken, dass bei Beurkundungen der Wille der Beteiligten klar und unzweideutig niedergelegt wird. Er sorgt durch seine Vertragsgestaltung dafür, dass Risiken vermieden bzw. die Beteiligten über solche aufgeklärt werden und nimmt damit eine wichtige Aufgabe des Verbraucherschutzes wahr. Damit gibt der Notar Sicherheit in Fragen, die mit persönlich oder wirtschaftlich weit reichenden Folgen verbunden sind.

Die Aufgaben des Notars enden allerdings nicht mit der Vertragsgestaltung und Beurkundung. Nach der Beurkundung sorgt der Notar für die reibungslose Durchführung der beurkundeten Erklärungen. Er verwahrt treuhänderisch hinterlegte Gelder, überwacht Zahlungen, holt erforderliche Genehmigungen ein und sorgt für die notwendigen Eintragungen, etwa im Grundbuch oder im Handelsregister.

Die Tätigkeitsbereiche der Notare sind weit gefächert und umfassen insbesondere die folgenden Gebiete:


Notarielle Urkunden sind nicht nur sorgfältig formuliert und rechtlich korrekt aufgesetzt. Sie beweisen auch noch nach Jahrzehnten eindeutig die getroffenen Vereinbarungen. Die Beteiligten können sich darüber hinaus in notariellen Urkunden der Zwangsvollstreckung unterwerfen. Dieses Zwangsvollstreckungsunterwerfung in notariellen Urkunden ist durch die Novellierung der Zivilprozessordnung nicht mehr nur auf Zahlungsansprüche beschränkt, sondern erfasst alle Ansprüche, die einer vergleichsweisen Regelung zugänglich sind, nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sind und nicht den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen. Aus den Urkunden kann dann – wie aus  Gerichtsurteilen - sofort vollstreckt werden. Dadurch wird bei Streitigkeiten aus einem Urkundsgeschäft in vielen Fällen ein Gerichtsverfahren vermieden.

Die Einschaltung eines Notars hilft also, Streit zu vermeiden. Darüber hinaus kann der Notar auch Streit schlichten, wenn sich Beteiligte freiwillig auf ihn als Schlichter oder Schiedsrichter verständigen.

Die für die Tätigkeit des Notars anfallenden Notarkosten sind gesetzlich in der Kostenordnung festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. Die Notare sind nicht berechtigt, von den gesetzlich festgelegten Gebühren nach oben oder unten abzuweichen.

2. Stellung des Notars

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber ist der Garant dafür, dass der Notar jedem Bürger sein Recht gleichermaßen sichert. Dabei obliegt dem Notar insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter.

Um dieser verantwortungsvollen Stellung gerecht werden zu können, werden grundsätzlich nur besonders qualifizierte Juristen zum Notar ernannt. Nach Abschluss des juristischen Studiums an der Universität und der Referendarzeit sowie des erfolgreichen Bestehens zweier juristischer Staatsexamina, folgt eine weitere Vorbereitungszeit als Notarassessor von etwa drei Jahren. Erst nach Ableistung dieser weiteren Vorbereitungszeit kann die Bestellung zum Notar durch den Justizminister erfolgen. Der Notar übt sein Amt im Freistaat Thüringen – wie auch in den anderen vier neuen und etlichen alten Bundesländern – hauptberuflich aus.

Trotz der langwierigen und intensiven Ausbildung ist der Notar per Gesetz verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um den hohen Anforderungen an die notarielle Tätigkeit stets gerecht werden zu können. Über diese regelmäßigen Fortbildungen erhält der Notar aktuell Kenntnis von den neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die für die Betreuung der Klienten unerlässlich sind. Die Notarkammer Thüringen und andere Fortbildungseinrichtungen bieten deshalb eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen an.

Der Notar ist Vertrauensperson der Beteiligten. Er unterliegt deshalb gegenüber Dritten einer umfassenden Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Dem Notar können und sollten Sie deshalb auch vertrauliche Informationen über persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse offenbaren, denn nur so können die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigt werden.

Der Bürger kann den Notar seines Vertrauens wählen, ist also nicht an den Ort gebunden, in dem er wohnt oder in dem sich etwa das betroffene Grundstück befindet. Dagegen darf der Notar grundsätzlich nur in seinem Amtsbereich beurkunden. Bei der Ernennung von Notaren sorgt der Freistaat Thüringen für eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung. Deshalb gibt es Notare an vielen Orten, auch dort, wo es sonst keine Gerichte, Ämter oder Behörden gibt.

Für die sorgfältige und pflichtgemäße Wahrnehmung seines Amtes haftet der Notar persönlich; er ist auch gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung vorzuhalten. Der Notar unterliegt einer Dienstaufsicht, die in Teilbereichen von der Notarkammer wahrgenommen wird. Im übrigen wird die Dienstaufsicht vom Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts, vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Jena und vom Thüringer Justizministerium ausgeübt. Diese Behörden überwachen, dass der Notar seine Aufgaben ordnungs- und gesetzmäßig erfüllt.

3. Berufsziel Notar

Der Weg zum Notarberuf steht jedem Juristen offen, der die Erste und Zweite juristische Staatsprüfung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt hat. Außerdem muss der Bewerber nach seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für das Amt des Notars geeignet sein. Als hauptberuflicher Notar in Thüringen wird zudem in der Regel nur bestellt, wer nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen den Vorbereitungsdienst als Notarassessor abgeleistet hat.

Die Ausschreibung von Notarassessorenstellen erfolgt durch das Thüringer Justizministerium im Thüringer Justizministerialblatt. Bewerbungen sind nach Ausschreibung im Thüringer Justizministerialblatt bei der Notarkammer Thüringen einzureichen. Es werden nur so viele Bewerber eingestellt, wie entsprechend der Altersstruktur der amtierenden Notare und der Anzahl der zur Versorgung der Bevölkerung notwendigen Notarstellen später voraussichtlich als Notare bestellt werden können. Die Bewerber müssen deutsche Staatsangehörige sein, und sollen das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Auswahl und Einstellung der Bewerber für den Assessorendienst erfolgt schließlich in Abstimmung mit der Notarkammer Thüringen ebenfalls durch das Thüringer Justizministerium.

Während des Vorbereitungsdienstes gewinnt der Notarassessor praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notaren, die Übernahme von Notarvertretungen oder Notariatsverwaltungen und die Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Der Notarassessor steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat und erhält Bezüge, die denen eines Richters auf Probe angeglichen sind. Nach Ablauf der ca. 3-jährigen Regelzeit kann sich der Notarassessor auf freiwerdende Notarstellen bewerben, die vom Thüringer Justizministerium ausgeschrieben werden.

Mitarbeiter des Notars

1. Notarfachangestellte

Bei der Wahrnehmung seiner vielfältigen Aufgaben wird der Notar von qualifizierten Mitarbeitern unterstützt. Sie wirken bei der Vorbereitung und der Durchführung von Urkundsgeschäften mit, führen Gespräche mit Bürgern und Behörden und sind in die gesamte Büroorganisation eingebunden. Die moderne Bürotechnik mit Computern und Textprogrammen erleichtert ihnen die Arbeit.
Den Beruf der oder des Notarfachangestellten erlernt man in einer 3-jährigen praktischen Ausbildung bei einem Notar. Der Schulabschluss ist dafür nicht von entscheidender Bedeutung. Wichtiger sind Freude am Umgang mit Menschen, ein gutes Sprachgefühl und sichere Rechtschreibungskenntnisse. Auch logisches Denken und Büroorganisation gehören dazu. Der anspruchsvolle Beruf des Notarfachangestellten – im Freistaat Thüringen getrennt von dem Rechtsanwaltsfachangestellten – eröffnet attraktive Tätigkeitsfelder und interessante Aufstiegsmöglichkeiten.

Bewerbungen sind bei jedem Notar möglich. Weitergehende Auskünfte erteilt die Notarkammer Thüringen oder die Ausbildungsabteilung der Ländernotarkasse in Leipzig, Tel. 0341 590810.

2. Leitender Notarmitarbeiter

Besonders qualifizierte Notarfachangestellte können sich nach mindestens 3-jähriger Berufserfahrung zum Leitenden Notarmitarbeiter fortbilden lassen. Die Fortbildung soll diese Mitarbeiter in die Lage versetzen, anspruchsvollere Aufgaben zu übernehmen, selbständig Urkunden vorzubereiten und auch innerhalb des Notariats Verantwortung für die Organisationsabläufe zu übernehmen.
Die Fortbildung dauert 2 Jahre und wird als Fernstudienlehrgang durchgeführt. In den 4 Selbststudienphasen wird das Unterrichtsmaterial zugeschickt und ist selbständig zu erarbeiten. In jeder dieser Phasen ist jeweils eine Einsendeaufgabe zu fertigen. Weiterhin sind von den Teilnehmern 5 Wochenkurse (sog. Präsenzphasen) mit jeweils anschließender Klausur und die Abschlussprüfung zu absolvieren.

Die Dozenten des Lehrgangs rekrutieren sich aus erfahrenen Fachhochschuldozenten der TFH Berlin, Notaren, Notaren a.D., Notarassessoren sowie Bürovorstehern. Zuständig für die Fortbildung ist die Ländernotarkasse in Leipzig, Tel 0341 590810, bei der auch nähere Informationen angefordert werden können.


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