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Als Unternehmesform ist die Rechtsform der GmbH die derzeit wohl häufigste Gesellschaftsform. Die Gesellschaft kann nur durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftvertrages (Satzung) wirksam errichtet werden. Im "Normalfall" wird die Bestellung eines Geschäftsführers durch Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen der Gründung mitbeurkundet. Für die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ist die Anmeldung bei dem zuständigen Registergericht in öffentlich beglaubigter Form einzureichen, deren Entwurf der Notar übernimmt und die sowohl die Versicherung des Geschäftsführers (§ 8 Abs. 3 GmbHG) als auch die Belehrung nach § 51 Abs. 2 BZRG beinhaltet.
Eine betreuende und zusätzlich zu vergütende Tätigkeit des Notars liegt vor, wenn er die der Anmeldung beizufügende Liste der Gesellschafter (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) fertigt.
Für die genannten Tätigkeiten berechnet der Notar bei einem Stammkapital von 25.000,00 EUR folgendes:
Hinzu kommen die Auslagen (ca. 25 EUR) nebst Telefon und Porto sowie die Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Für die Fertigung von Abschriften etc. wird eine Dokumentenpauschale von i. d. R. 0,50 EUR je Seite berechnet. Deren Höhe richtet sich im wesentlichen nach dem Umfang der Satzung und der Anzahl der Abschriftsempfänger.
Wird die GmbH nur durch einen Gesellschafter errichtet, ermäßigt sich die Gebühr für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages auf 84,00 €. Die Höhe der Betreuungsgebühr ist ein Richtwert.